AGBs

PET Sprachen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Einzel- oder Gruppensprachunterricht 2021

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der und Aufträge an die Sprachschule über die Erteilung von Einzel- oder Gruppenunterricht gegenüber Firmen- und Privatkunden (im Folgenden
„Auftraggeber“ genannt). Sie gelten auch für künftige
Aufträge.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Trainingsangebot von PET-Sprachen.
Jeder Abweichung dieser Bedingungen gelten nur wenn beiden Parteien ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Unterrichtsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst ein, mit der entsprechenden Bestätigung oder dem Beginn der Erteilung des Unterrichts durch die Sprachschule.

3. Unterrichtserteilung

a) Die Unterrichtsvereinbarung gilt für den im Angebot definierten Zeitraum bzw. das vertraglich festgelegte Volumen. Eine Unterrichtseinheit dauert in der Regel 45 Minuten oder 60 Minuten nach Vereinbarung.
b) Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeiten gehalten. Verschiebungen sind ausschließlich nach den unter 5 geregelten Voraussetzungen möglich.
c) Die Unterrichtsdurchführung findet in den Räumlichkeiten des Kunden statt oder nach Vereinbarung auch in den Räumen von PET Sprachen – Baaderstr. 3, München 80469.
d) Der Unterricht kann von einem pädagogischen Berater / Qualitätsbeauftragten beobachtet werden, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift.
e) Der Unterricht durch bestimmte Dozenten ist nicht gewährleistet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist lediglich als Planung zu verstehen und daher unverbindlich.

4. Zahlungsbedingungen

a) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als diese den Zahlungsbedingungen der Sprachschule nicht widersprechen.
Die erbrachten Leistungen werden, falls nicht anderweitig vereinbart, entweder im Voraus (z.B. bei Prüfungen), oder 3 Wochen nach Kursbeginn, oder monatlich rückwirkend, durch PET Sprachen in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug zu dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Termin (i.d.R. 30 Tage) fällig. PET Sprachen behält sich das Recht vor bei Zahlungsverzug ein Mahnverfahren einzuleiten. Die Sprachschule ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.

5. Terminfestlegungen und –verschiebungen

a) Kursverschiebungen sind nach Absprache möglich. Bereits vereinbarte Sprachtrainings können telefonisch bis 24 Stunden vorher verschoben werden. Kurzfristige (weniger als 24 Stunden) abgesagte Trainings werden in vollem Umfang berechnet. Terminverschiebungen erfolgen ausschließlich per Telefon an die Zentrale der Sprachschule: 089-20062090 oder kann, wenn so vorab vereinbart, direkt durch persönlichen telefonischen Kontakt mit der Dozentin vereinbart werden.
Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden kann der Kunde grundsätzlich keinen Ersatz, insbesondere keine Rückzahlung der Vergütung verlangen. Im Einzelfall können wir mit dem Kunden eine davon abweichende Regelung treffen, ohne dass der Kunde darauf einen Anspruch hat.
b) PET Sprachen ist berechtigt, aus besonderen Gründen Kursstart und Kursende der Trainingsmaßnahmen neu festzulegen sowie einzelne Termine zu verschieben. Weiterhin kann die Sprachschule bei Bedarf die einzelnen Unterrichtszeiten ändern. Die beiden vorstehenden Sätze gelten jedoch nur im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder –verschiebungen für den Auftraggeber mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist dies der Sprachschule schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilungspflicht schuldhaft, so gilt die von der Sprachschule vorgenommene Terminänderung als akzeptiert. In keinem Fall berechtigten einmalige oder mehrfache Terminänderungen den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung.

6. Auswechslung der Teilnehmer und /oder der Trainer

a) Aus pädagogischen Gründen kann die Sprachschule die Versetzung einzelner Kursteilnehmer in andere Gruppen vornehmen.
b) Bei schwerwiegendem, nachweisbarem Fehlverhalten eines Kursteilnehmers, ist die Sprachschule berechtigt, diesen vom weiteren Unterricht auszuschließen. Als Beispiel sei hiermit die Teilnahme am Unterricht unter dem Einfluss von Rauschmitteln sowie das Vorliegen massiver Belästigung der Trainer und/oder anderer Teilnehmer genannt. Die Dauer des Ausschlusses liegt im Ermessen der Sprachschule und ist dem Auftraggeber unter Angabe der Begründung schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. Ein vorgenommener Ausschluss hat keinerlei Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Auftraggebers. Eine Kürzung und/oder Rückerstattung der Kursgebühr ist insoweit
ausgeschlossen.
c) Gemäß Ziffer III Absatz 6 ist kein Unterricht durch einen bestimmten Trainer geschuldet. Die Sprachschule ist deshalb jederzeit berechtigt, Trainer auszuwechseln. Hierzu werden wir uns bemühen einen guten Ersatz zu finden.

7. Stornierung und Kündigung

a) Vertraglich vereinbarte Kurse / Workshops / Seminare können durch den Auftraggeber bis zu 10 Werktage vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen hat die Sprachschule Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, mindestens jedoch auf 20% des vereinbarten Vertragswertes bei mehr als 6 Werktagen und 40% bei 6 oder weniger Werktagen bis zum ursprünglich geplanten Kursstart. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei der Sprachschule.
b) Sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, werden Verträge auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

8. Haftung und Schadensersatz

Die Haftung von PET Sprachen sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276, 278 BGB ist, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt PET Sprachen keine Haftung.
PET Sprachen behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor, insbesondere den Einsatz von Vertretungen. Für Irrtümer, Gebührenänderungen und Druckfehler kann keine Haftung übernommen werden. An Exkursionen nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil. Für etwaige Schäden, gleich welcher Art, übernehmen wir keine Haftung.
Ist die Sprachschule durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen, daran gehindert, ihre Leistungen zu erbringen, entfällt für die Dauer der Verhinderung die Zahlungspflicht des Auftraggebers. Liegt nicht eine dauernde Verhinderung vor, ist der Auftraggeber zur Kündigung nur dann berechtigt, wenn das Festhalten am Vertrag für ihn nicht zumutbar ist.

9. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit PET Sprachen möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung von PET Sprachen nicht vervielfältigt werden.

10. Datenschutz

Sämtliche uns vorliegenden oder bekannten Informationen, die einen Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt. Weiteres hierzu gibt es in unserem Datenschutzkonzept. Der Kunde ist damit einverstanden, dass PET Sprachen gemäß der DSGVO personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Kundendaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert.

11. Dozentenschutzklausel

Der Einsatz des Trainers erfolgt ausschließlich über PET-Sprachen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass jegliche direkte Zusammenarbeit (egal welcher Art) mit den von uns zur Verfügung gestellten Trainern, Übersetzern, Dolmetschern oder Coaches nicht gestattet ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Zusammenarbeit mit dem von PET-Sprachen gestellten Trainer durch eine dritte Partei. Anderenfalls stimmt der Auftraggeber einer einmaligen Vermittlungsprovision von Euro 7.000 pro Trainer, Übersetzer, Dolmetscher oder Coach zu, gültig bis zu 6 Monate nach Auftragsabwicklung.

12. Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (80%) nach Kursende, innerhalb von 12 Monaten auf Wunsch dem Teilnehmer zugeschickt oder ausgegeben.

13. Teilnahmebedingungen B2 Prüfung

Die Teilnahmebedingungen für die B2-Prüfung sind Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Sonstiges

(1) Sämtliche vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie mit der Sprachschule in schriftlicher Form getroffen werden.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Sprachschule. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Sprachschule.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich aus dem getroffenen Vereinbarungen ergeben, ist für alle Kunden der Standort München, auch wenn sie Vollkaufleute sind, oder wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder nach Vertragsabschluss ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Schlichtungsverfahren

Wir weisen unsere geschätzten Kunden und Kundinnen vorsorglich auf die bestehenden EU-Vorgaben zu Schlichtungsverfahren hin und zu der bestehenden Beschwerdeplattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

16. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

PET Sprachen GmbH
Geschäftsführer: Paul Bacon
HRB des Amtsgerichts München Nr. 226891